Generalversammlung der Vereinten Nationen drückt ihre “tiefe Besorgnis” über die Menschenrechtslage im Iran aus
Generalversammlung der Vereinten Nationen drückt ihre “tiefe Besorgnis” über die Menschenrechtslage im Iran aus
VEREINTE NATIONEN, 18. Dezember 2008 (BWNS) – Heute nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution an, in der sie ihre „tiefe Besorgnis über die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen“ im Iran zum Ausdruck bringt.
Der Text, der mit 69 zu 54 Stimmen angenommen wurde, kritisiert insbesondere die Anwendung von Folter, die hohe Anzahl an Hinrichtungen, die „gewalttätige Unterdrückung“ der Frauen und eine „zunehmende Diskriminierung“ von Bahá’í, Christen, Juden, Sufis, Sunnis und von anderen Minderheiten.
„Der Iran sollte über dieses Votum nachdenken und daraus lernen, dass – traurig genug – Länder wie Finnland und die Fidschi-Inseln besorgter über die Menschenrechtsverletzungen an einfachen Iranern und Iranerinnen sind als die iranische Regierung selbst“, sagte Bani Dugal, Hauptrepräsentantin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde am Sitz der Vereinten Nationen.
“Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ist weltweit das repräsentativste Gremium internationaler Zusammenarbeit. Die Tatsache, dass dieses Gremium zum einundzwanzigsten Mal nach 1985 eine Resolution vorlegt, in der es seine Besorgnis über die Menschenrechtslage im Iran zum Ausdruck bringt, lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass es hier nicht um eine ‚Politisierung‘ geht, wie die iranische Regierung immer wieder gerne behauptet. Vielmehr geht um eine Angelegenheit, die tatsächlich universell anerkannte Rechte betrifft.“
„Trotz der Empörung, die in der vorliegenden Resolution oder im jüngsten Iran-Bericht des VN-Generalsekretärs Ban Ki-moon zum Ausdruck kommt, verschlimmert sich in bedauerlicher Weise die Menschenrechtslage Tag für Tag. Trotzdem bleiben wir hoffnungsvoll, dass Stellungnahmen wie diese die iranische Führung dazu bringen werden, ihre Haltung zu den weltweit akzeptierten Menschenrechten zu überdenken“, so Dugal.
Bani Dugal wies ebenfalls daraufhin, dass die Menschenrechtslage im Iran im neuen Monitoringverfahren des VN-Menschenrechtsrates, dem Universal Periodic Review, im Jahr 2010 zur Debatte stehen wird. Der Iran sollte, so Dugal, aufmerksam die international geäußerten Sorgen über die Lage zur Kenntnis nehmen und alles unternehmen, was die beklagenswerte Liste an Menschenrechtsverletzungen verbessert.
Die angenommene Iran-Resolution wurde von der Regierung Kanadas eingebracht und von mehr als 40 anderen Regierungen unterstützt, darunter auch von der Bundesregierung und der Europäischen Union.
In der Resolution wird auf den im Oktober 2008 vorgelegten Bericht des VN-Generalsekretärs Ban Ki-moon Bezug genommen, in dem ebenfalls die Menschenrechtslage mit Besorgnis beurteilt wird. Die Resolution fordert die iranische Regierung dazu auf, auf die „begründeten Sorgen“, die in dem Bericht zum Ausdruck kommen, zu reagieren. In dem Bericht, so Bani Dugal, wird eine ganze Reihe von ernsthaften Hindernissen aufgelistet, die den Schutz der Menschenrechte behindern. So spricht der Bericht Folter an, die Rechte der Frauen und die Diskriminierungen gegen Minderheiten. [Um den vollständigen Bericht lesen zu können, klicken Sie bitte hier: http://www.un.org/Docs/journal/asp/ws.asp?m=a/63/459]
In der Resolution wird der VN-Generalsekretär gebeten, für das nächste Jahr eine Aktualisierung seines Berichtes vorzulegen. Die iranische Regierung wird aufgefordert, die „Belästigungen, Einschüchterungen und Verfolgungen der politischen Opposition und von Menschenrechtsverteidigern“ zu beenden, „einschließlich, indem Menschen, die willkürlich oder aufgrund ihrer politischen Ansichten inhaftiert wurden, freigelassen werden“ sowie „das Recht auf ordentliche Gerichtsverfahren anerkannt und Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen beendet wird“.
Die Resolution geht insbesondere auf Angriffe gegen die Bahá’í ein. So liegen vermehrt Beweise vor, die die Bemühungen des iranischen Staates belegen, die Bahá’í im Iran zu identifizieren und zu überwachen, Bahá’í vom Zugang zu Universitäten abzuhalten sowie ihnen es unmöglich zu machen, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Auch wird die Inhaftierung der sieben führenden Bahá’í ohne formelle Anklage und einem Zugang zu Rechtsbeistand erwähnt.
Bani Dugal betonte, dass derzeit [18. Dezember 2008] wenigstens 20 Bahá’í inhaftiert sind. Mehr als 100 weitere wurden in den vergangenen vier Jahren inhaftiert und nach Hinterlegung vergleichsweise sehr hoher Kautionszahlungen wieder freigelassen, wobei auch Eigentumsüberschreibungen vorgenommen oder Geschäftslizenzen abgegeben werden mussten. Die Internationale Bahá’í-Gemeinde bewertet diesen „Drehtüreffekt“ von willkürlichen Inhaftierungen und hohen Kautionszahlungen als Teil der Strategie der iranischen Regierung, die iranische Bahá’í-Gemeinde moralisch und wirtschaftlich verarmen zu lassen.